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NEWS-BLOG

EA's Finanzchef Blake Jorgensen spricht jetzt nach den Mutmaßungen der letzten Wochen Klartext: Rund zehn Prozent der Mitarbeiter werden entlassen, und zwar verstärkt in der Entwicklung und im Mobile-Bereich – d.h. etwa 900 Personen verlieren ihren Job. Obwohl der Konzern zuletzt schwarze Zahlen geschrieben hat, muss dieses Geld herhalten, um die Verluste der vorangegangenen Quartale aufzufangen.

"Assassin's Creed"-Mitschöpfer Patrice Desilets scheint vom Pech verfolgt: Nach seinem Weggang von Ubisoft suchte er mit einem neuen Projekt Unterschlupft bei THQ – doch nach der Pleite des US-Publishers wurde seine neue Entwicklung ausgerechnet von seinem Ex-Arbeitgeber gekauft. Jetzt musste Desilets seinen Platz unfreiwillig räumen.

Der deutsche Engine- und Ego-Shooter-Experte CryTek beschäftigt inzwischen über 30 Mitarbeiter von "Darksiders"-Entwickler Vigil Games, darunter der einstige Studioboss David Adams. Jetzt wird die Marke versteigert – und CryTek (die zunächst kein Interesse an "Darksiders" gezeigt hatten) will kräftig mitbieten. 

Nur wenige Monate nach dem Kauf des "Star Wars"-Imperiums macht Disney die altehrwürdige Spieleschmiede Lucas Arts dicht: Die meisten der 200 Mitarbeiter verlieren ihren Job… (MEHR)

Noch dieses Jahr erscheint der "Deus Ex Director's Cut" exklusiv für Nintendos WiiU. Neben einer Gamepad-optimierten Steuerung (z.B. mit Hacken per Touchscreen) soll der Titel von Haus die beiden DLCs "Tongs Rettung" und "Missing Link" mitbringen und flüssiger in die übrige Handlung integrieren als bisher.

EA-Chef John Riccitiello räumt seinen Posten zum 30. März. Als Grund gibt der Manager die schlechten Bilanzzahlen (angeblich unter den Prognosen) an. Als Nachfolger wird EA-Sports-Leithammel Peter Moore gehandelt… (MEHR)

Bereits 17 Tage vor dem Ende der Kickstarter-Kampagne hat Richard Garriott das Ziel von einer Mio. Dollar für sein Rollenspiel "Shroud of the Avatar" erreicht. Sollte weiterhin eifrig gespendet werden, verspricht 'Lord British' Extras wie Wetter-Simulation und wehrhafte Helden-Schoßtiere.

Ex-Sony-Ingenieur Seijiro Tomita sieht in Nintendos 3DS-Handheld eines seiner Patente verletzt: Darin soll er bereits 2003 festgehalten haben, wie sich ohne Brille stereoskopische Bilder erzeugen und wahrnehmen lassen. Jetzt hat ein New Yorker Gericht Tomita 30,2 Mio. Dollar zugesprochen. Nintendo will in Berufung gehen.

Nach dem Abschluss von "The Cave" verlässt Point'n'Click-Legende Ron Gilbert ("Monkey Island") Double Fine – die Firma seines ehemaligen Lucast-Arts-Kollegen Tim Schafer. In seinem BLOG schreibt Gilbert, dass er sich neuen Projekten zuwenden möchte – wie z.B. dem iOS-Spiel "Survy Scallywags in The Voyage to Discover the Ultimate Sea Shanty: A Musical Match-3 Pirate RPG". Uff, langer Titel für ein kleines Appstore-Icon… 

Rückgaberecht

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

agentur ratz
Hörmannsberger Str. 5
86415 Mering

Email: info@agenturratz.de


b) Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

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